Artikel 1 – Geltungsbereich 

Für alle Lieferungen von Beautastiq, gevestigd te Van Bylandtachterstraat 24-5 5046 MB Tilburg, KvK-nummer 74148680, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet. 

Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet. Die Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
Vereinbarung bedeutet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2 – Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

Artikel 3 – Bezahlung

Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Webshop bezahlt. Bei Reservierungen wird in einigen Fällen eine Anzahlung erwartet.      In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.                                         Wenn der Käufer nicht rechtzeitig zahlt, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.                                                Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer die Forderung eintreiben. Die Kosten für eine solche Einziehung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.                                                                Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.Verweigert der Käufer die Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer, so ist er dennoch verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 4 – Angebote, Kostenvoranschläge und Preise

Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Frist für die Annahme angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.                            Die in den Angeboten angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder zum Schadenersatz, wenn sie überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren. Die auf Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebenen Preise bestehen aus dem Kaufpreis einschließlich der zu zahlenden Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben.

Artikel 5 – Recht auf Widerruf

Nach Erhalt der Bestellung hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die gesamte Bestellung beim Verbraucher eingegangen ist. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach seinen Wünschen angefertigt werden oder nur eine kurze Haltbarkeit haben. Der Verbraucher kann ein vom Verkäufer bereitgestelltes Widerrufsformular verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer dieses unverzüglich nach dessen Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung mit Sorgfalt behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder benutzen, wie es für die Beurteilung der Frage, ob er das Produkt behalten möchte, erforderlich ist. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so sendet er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und – soweit zumutbar – in der Originalverpackung an den Verkäufer zurück, und zwar nach Maßgabe der vom Unternehmer erteilten angemessenen und klaren Anweisungen.

Artikel 6 – Änderungen des Vertrags

Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die zu verrichtenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, so ändern die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Abstimmung entsprechend. Einigen sich die Parteien darauf, den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen, so kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, informiert der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, so gibt der Verkäufer auch an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung dieses Preises führt. Ungeachtet der Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels, darf der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die dem Verkäufer zuzurechnen sind.

Artikel 7 – Lieferung und Gefahrenübergang

Sobald der Käufer die gekaufte Sache in Empfang genommen hat, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8 – Prüfung und Reklamation

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, auf jeden Fall aber innerhalb einer möglichst kurzen Frist. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob die Qualität und die Menge der gelieferten Sachen mit dem übereinstimmen, was die Parteien vereinbart haben, oder ob die Qualität und die Menge zumindest den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Handels-)Verkehr an sie gestellt werden.

Beanstandungen wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Waren müssen dem Verkäufer innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Tag der Lieferung der Waren durch den Käufer schriftlich mitgeteilt werden.

Wird die Beanstandung innerhalb der genannten Frist für begründet erklärt, hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern, neu zu liefern oder die Lieferung abzubrechen und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen.

Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht vorgeworfen werden.

Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zum selben Vertrag gehören.

Nach der Verarbeitung der Waren im Betrieb des Käufers können keine Reklamationen mehr akzeptiert werden.

Artikel 9 – Muster und Modelle

Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass die zu liefernden Waren damit übereinstimmen müssen. Anders verhält es sich, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Ware damit übereinstimmen soll.

Bei Verträgen über unbewegliche Sachen wird ebenfalls davon ausgegangen, dass die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Angaben nur als Hinweis erfolgt ist, ohne dass die zu liefernde Sache damit übereinstimmen muss.

Artikel 11 – Höhere Gewalt

Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, so haftet er nicht für den vom Käufer erlittenen Schaden.

Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Erfüllung des Vertrags vom Käufer billigerweise nicht verlangt werden kann, wie z. B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Sitzstreiks, Aussperrungen, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.

Ferner verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Zulieferbetriebe, von denen der Verkäufer bei der Ausführung des Vertrages abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, der Verkäufer hat dies zu verantworten.

Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt.

Kann der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, so werden diese Verpflichtungen so lange ausgesetzt, wie der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen.

Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur durch eingeschriebenen Brief erfolgen.

Artikel 12 – Übertragung von Rechten

Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Bestimmung mit vermögensrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83, zweiter Absatz, Zivilgesetzbuch.

Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Die dem Verkäufer gelieferten Waren und Teile bleiben das Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Waren zurücknehmen.

Wenn die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil gezahlt worden ist. Dies gilt als Gläubigerverzug. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht angelastet werden.

Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police auf Verlangen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

Ist die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht wie vereinbart gezahlt worden, so steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Ware wird dann erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß gezahlt hat.

Im Falle der Liquidation, der Insolvenz oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.

Artikel 14 – Haftung

Die Haftung für Schäden, die sich aus der Ausführung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im betreffenden Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung aus der betreffenden Police.

Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.

Artikel 15 – Verpflichtung zur Reklamation

Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen über die ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Die Reklamation muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, so dass der Verkäufer in der Lage ist, angemessen zu reagieren.

Bei einer begründeten Reklamation ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.

Artikel 16 – Garantien

Wenn im Vertrag Garantien vorgesehen sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware dem Vertrag entspricht, dass sie fehlerfrei funktioniert und dass sie für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der verkauften Waren durch den Käufer.

Mit der genannten Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschaffen werden, so dass die Folgen einer Verletzung der Garantie immer vollständig zu Lasten und auf Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer sich bei einer Verletzung der Garantie niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berufen kann. Die Bestimmungen des vorigen Satzes gelten auch dann, wenn der Käufer von der Verletzung wusste oder durch eine Untersuchung hätte wissen können.

Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder wenn sie den Kaufgegenstand für Zwecke verwendet haben, für die er nicht bestimmt ist.

Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Sache, so beschränkt sich die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie.

Artikel 17 – Geistiges Eigentum

Beautastiq behält alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Designrechte usw.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen, Angeboten

Angebote, Abbildungen, Skizzen, Modelle, Muster usw., es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Beautastiq darf der Auftraggeber die genannten geistigen Eigentumsrechte nicht vervielfältigen, zeigen und/oder Dritten zur Verfügung stellen oder auf andere Weise nutzen.

Artikel 18 – Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Beautastiq ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

Geringfügige Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.

Größere Änderungen wird Beautastiq, soweit möglich, im Voraus mit dem Kunden besprechen.

Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen wesentlich geändert werden.

Artikel 19 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.

Für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht am Sitz von Beautastiq zuständig, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.

Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen.

Wenn in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.  

Artikel 20 – Zurechnung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten seit dem: 01. Januar 2023